bAV Firmenberatung

Starten Sie Ihre betriebliche Altersversorgung. Mit unserem smarten Outsourcing-Konzept lagern Sie Vertragsmanagement bequem aus.

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Sie nutzen bereits die bAV?

Viele Unternehmen sind bei der betrieblichen Altersvorsorge dem Wunsch einzelner Mitarbeiter nachgekommen und haben im Laufe der Zeit verschiedene bAV-Verträge abgeschlossen. Dadurch, dass die Verträge unterschiedlich gestaltet sind, entsteht eine unübersichtliche Risikosituation, da jeder Vertrag andere Verpflichtungen für den Arbeitgeber mit sich bringt. Ein einheitliches Versorgungskonzept schafft Rechtssicherheit und reduziert das Risiko. Wir zeigen Ihnen wie und übernehmen die Umsetzung für Sie.

Compliance & Risikominimierung

Digitale Prozesse

Outsourcing des Vertragsmanagements

Mitarbeiterbindung

Anspruch auf Entgeltumwandlung

Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, einen Teil ihres Gehalts im Rahmen der Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersversorgung (bAV) einzusetzen. Dadurch können sie steuer- und sozialabgabenbegünstigt für ihre spätere Betriebsrente vorsorgen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, von staatlichen Förderungen wie der Riester-Zulage zu profitieren.

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wurden die Fördermöglichkeiten und Rahmenbedingungen für die bAV nochmals deutlich verbessert – sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer.

Die fünf Durchführungswege

Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) kann

  • als Direktversicherung,
  • über eine Pensionskasse,
  • über einen Pensionsfonds,
  • als Direktzusage/Pensionszusage oder
  • über eine Unterstützungskasse


durchgeführt und aufgebaut werden. Den Durchführungsweg wählt grundsätzlich der Arbeitgeber aus. Der Vollständigkeit halber seien an dieser Stelle auch das
Sozialpartnermodell und das Versorgungswerk erwähnt.

Mitarbeiterbindung mit der bAV

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist für mittelständische Unternehmen eines der wirksamsten Instrumente, um Fachkräfte zu gewinnen und langfristig zu binden. Acht von zehn Mittelständlern setzen auf die Betriebsrente mit einer finanziellen Arbeitgeberkomponente, um ihre Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern (Employer Branding).


Gleichzeitig können Unternehmen ihre Aufwendungen für die bAV steuerlich geltend machen und profitieren so doppelt: von motivierten Mitarbeitern und finanziellen Vorteilen.

Mitarbeiter Benefits sind ein starkes Argument im Recruiting / Talent Acquisition

Auch wenn die bAV gesetzlich verpflichtend ist, ist ein entsprechender Hinweis in der Stellenausschreibung ein Pluspunkt, den man im Wettbewerb um die besten Mitarbeiter nicht verschenken sollte. Die freiwillige Zuzahlung des Arbeitgebers zur bAV macht den Unterschied und ist Ausdruck von Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitenden.


Je nachdem welche Benefits angeboten werden, kann eine Formulierung in der Stellenausschreibung wie folgt lauten:

  • Faire Vergütung: Weihnachts- und Urlaubsgeld, Erfolgsbeteiligungsbonus, arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge mit Bezuschussung bei freiwilliger Entgeltumwandlung, Jährlicher Gesundheitsbonus von bis zu 600 €; oder
  • 20% Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge, eine private Unfallversicherung, eine betriebliche Krankenzusatzversicherung, weitere Gesundheitsangebote sowie ein Gutschein für eine professionelle Finanzanalyse für den privaten Haushalt; oder
  • ein attraktiver Bonus zur betrieblichen Altersvorsorge für einen gesicherten Ruhestand, 365 Tage unfallversichert weltweit, (...)

Vorteile für Mitarbeiter – sicher mehr Rente

Mit einer betrieblichen Altersversorgung schaffen Ihre Mitarbeiter eine solide Basis für ihre finanzielle Zukunft – und das besonders vorteilhaft. Durch die Entgeltumwandlung sparen sie flexibel direkt vom Bruttolohn und profitieren zusätzlich von attraktiven Arbeitgeberzuschüssen. Staatliche Förderungen machen den Aufbau einer Zusatzrente noch lukrativer. Ihre Mitarbeiter genießen volle Flexibilität: Sie wählen zwischen lebenslanger Rente, einer einmaligen Kapitalauszahlung oder der Option auf einen vorgezogenen Ruhestand. Ein weiterer Pluspunkt: Die Betriebsrentenansprüche sind während der Ansparphase vor Hartz IV geschützt – das sorgt für zusätzliche Sicherheit und Vertrauen in die Altersvorsorge.

Pflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Beschäftigten auf Wunsch eine betriebliche Altersversorgung (bAV) über Entgeltumwandlung zu ermöglichen. Das bedeutet: Fordert ein Arbeitnehmer die Umwandlung eines Teils seines Gehalts in eine bAV, muss der Arbeitgeber dies umsetzen und einen entsprechenden Vertrag abschließen. Seit 2022 ist zudem ein Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 % des umgewandelten Entgelts gesetzlich vorgeschrieben, sofern durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden.

Der Arbeitgeber wählt den Durchführungsweg (z. B. Direktversicherung, Pensionskasse) und den Anbieter aus, übernimmt die Abwicklung der Beitragszahlungen und ist Vertragspartner gegenüber dem Versicherungsunternehmen oder Finanzdienstleister. Die konkreten Abläufe können im Betrieb individuell geregelt oder durch Tarifverträge vorgegeben sein.

Zuschuss durch den Arbeitgeber

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, bei einer Entgeltumwandlung 15 % des umgewandelten Gehalts als Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) beizusteuern – vorausgesetzt, durch die Umwandlung werden Sozialversicherungsbeiträge eingespart. Diese Pflicht gilt seit 2022 für alle bestehenden und neuen Entgeltumwandlungsvereinbarungen, sofern die bAV über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds durchgeführt wird.


Weichen tarifvertragliche Regelungen davon ab, können andere Zuschusshöhen oder Beteiligungsformen gelten. In vielen Fällen verpflichten Tarifverträge Arbeitgeber sogar zu weitergehenden Zuschüssen oder zusätzlichen Leistungen.



Darüber hinaus können Arbeitgeber weitere Zuschüsse zur bAV gewähren, die wie das Gehalt als Betriebsaufwand gelten und sich als Instrument zur Mitarbeiterbindung eignen.

Informationspflicht

Gerade im Bereich der bAV sind Arbeitgeber mit umfangreichen Informations- und Dokumentationspflichten konfrontiert. Das Bundesarbeitsgericht hat 2020 (3 AZR 206/18) bestätigt zwar, dass Arbeitgeber keine allgemeine Hinweis- oder Informationspflicht zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) gegenüber ihren Arbeitnehmern haben. Eine Informationspflicht entsteht jedoch, wenn ein Mitarbeiter ausdrücklich eine Entgeltumwandlung wünscht oder konkrete Fragen zur bAV stellt. In diesem Fall muss der Arbeitgeber umfassend, richtig und verständlich über das bAV-Angebot, den gewählten Durchführungsweg, den Versorgungsträger sowie die Bedingungen der Versorgungszusage informieren und die relevanten Unterlagen aushändigen.


Besteht ein bAV-Vertrag, so müssen auf Nachfrage eines Mitarbeiters nicht nur die künftigen Ansprüche exakt und nachvollziehbar mitgeteilt werden – auch Besonderheiten wie Unterbrechungen, Beitragsfreistellungen oder Änderungen im Vertragsverlauf sind zu berücksichtigen. Hinzu kommt die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungspflicht für bAV-Unterlagen von bis zu 30 Jahren.


Erteilt der Arbeitgeber freiwillig Auskünfte zur bAV, müssen diese stets korrekt, eindeutig und vollständig sein. Falsche oder unvollständige Informationen können zu Schadenersatzansprüchen führen. Eine Dokumentation der Kommunikation ist daher ratsam, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.


Angesichts steigender administrativer Anforderungen und rechtlicher Vorgaben empfiehlt sich das professionelle Outsourcing des Vertragsmanagements - sowohl bei Einführung einer bAV oder zur Optimierung bestehender Lösungen.

Wichtiger Hinweis

Arbeitgeber tragen bei der betrieblichen Altersversorgung erhebliche rechtliche Pflichten und Haftungsrisiken – insbesondere bei fehlender Dokumentation oder unvollständiger Umsetzung. [Mehr zu den rechtlichen Risiken und wie Sie diese vermeiden]

effizient und rechtssicher

Effizientes Outsourcing der bAV-Vertragsverwaltung: Sicherheit, Transparenz & Entlastung für Unternehmen

Immer mehr Unternehmen stehen vor einer zentralen Herausforderung: Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist keine Frage des Produkts – sondern der Umsetzung. Vor allem im Mittelstand und in kleinen sowie mittleren Unternehmen scheitert die bAV häufig nicht am Willen, sondern an fehlenden personellen, fachlichen und zeitlichen Ressourcen. Das Regelwerk ist komplex, die Dokumentationspflichten umfassend und viele Arbeitgeber*innen vermeiden das Thema, weil Unsicherheit und Intransparenz überwiegen. Oft bleibt es bei reiner Produktvermittlung – die eigentliche Umsetzung und die langfristige Verwaltung geraten aus dem Blickfeld, die bAV wird zur Blackbox.

Die bAV ganzheitlich umsetzen statt nur Produkte verkaufen

Wir lösen dieses Umsetzungsdefizit. Durch die Auslagerung des bAV-Vertragsmanagements an erfahrene Fachleute gewinnen Sie neue Sicherheit und Transparenz – und vermeiden, dass die bAV in Ihrem Unternehmen zu einem undurchsichtigen Nebenprojekt wird.



  • Mehr Übersicht & Entlastung: Unser professionelles Outsourcing entlastet Ihre Personalabteilung spürbar und sorgt für eine strukturierte, nachvollziehbare Verwaltung sämtlicher bAV-Verträge und Dokumente.
  • Rechtssicherheit & Erfüllung aller Pflichten: Wir stellen sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen – von der Auskunftspflicht gegenüber Mitarbeitenden über die Berücksichtigung von Vertragsbesonderheiten bis hin zur korrekten Archivierung – zuverlässig und transparent erfüllt werden.
  • Transparente Beratung statt Produktverkauf: An die Stelle undurchsichtiger Produktangebote tritt eine umfassende Analyse und Optimierung Ihres gesamten bAV-Konzepts. So entsteht ein wirklicher Mehrwert für Ihr Unternehmen und Ihre Beschäftigten.
  • Haftungsrisiken minimieren: Mit klaren Prozessen und vollständiger Nachweisführung reduzieren Sie Ihr unternehmerisches Risiko auf ein Minimum.
  • Mehr Zeit fürs Kerngeschäft: Sie schenken sich und Ihrem Team wertvolle Ressourcen, indem Sie die Administration an Spezialist*innen abgeben.


Beenden Sie das Umsetzungsdefizit und machen Sie die bAV zur transparenten, sicheren und effizienten Lösung für Ihr Unternehmen. Wir analysieren und optimieren Ihre bestehenden Strukturen – oder bauen gemeinsam mit Ihnen ein funktionierendes bAV-Konzept auf, falls noch keines vorhanden ist. Vertrauen Sie auf Outsourcing, das mehr bietet als reine Produktvermittlung.

Unser Service

Wir unterstützen Sie bei der vollständigen Einrichtung Ihrer bAV: von der Konzeptentwicklung und Erstellung einer individuellen Versorgungsordnung über die Implementierung eines attraktiven Betriebsrenten-Versorgungswerks. In der Umsetzungsphase erfolgt die persönliche Information Ihrer Mitarbeitenden an allen Standorten bis hin zur Vertragsvorbereitung und der individuellen Beratung jedes einzelnen Mitarbeiters. Dazu erhalten die Mitarbeiter eine Informationsbroschüre zur bAV mit Ihrem Branding. Dabei wird jedes Einzelgespräch vollständig dokumentiert. Diese Leistungen erhalten Sie gratis.


Existiert bereits eine bAV, übernehmen wir das komplette Vertragsmanagement für Sie. Unser Service umfasst die Prüfung und Aktualisierung aller bestehenden Verträge und Versorgungsordnungen, die Identifikation möglicher Risiken sowie die Anpassung an aktuelle rechtliche und betriebliche Anforderungen. So profitieren Sie von einer rechtssicheren, effizienten und ressourcenschonenden Verwaltung Ihrer betrieblichen Versorgung. Hierfür berechnen wir eine Aufwandspauschale.


Für den regelmäßigen Austausch mit der Personalabteilung bzw. Geschäftsführung bieten wir Jahresgespräche an. Bei Bedarf bieten wir zusätzliche Beratungstage für Mitarbeiter vor Ort an.


In einer persönlichen Beratung analysieren wir gemeinsam Ihren individuellen Bedarf und entwickeln konkrete Handlungsempfehlungen. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Termin: 0202 30971057.


Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!

Lernen Sie unsere Lösung bequem in einer online-Präsentation kennen

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