FAQ - betriebliche Altersversorgung

Was ist das Sozialpartnermodell in der betrieblichen Altersversorgung (bAV)?

Das Sozialpartnermodell ist seit 2018 als sechster Durchführungsweg Teil der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. Es wurde mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) eingeführt und richtet sich vor allem an tarifgebundene Unternehmen und ihre Beschäftigten.


Was das Sozialpartnermodell auszeichnet


Das Modell basiert auf Tarifverträgen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften.

Sein wesentliches Merkmal ist die reine Beitragszusage: Der Arbeitgeber verpflichtet sich, Beiträge in eine gemeinsame Versorgungseinrichtung einzuzahlen, übernimmt aber keine Garantie für die Höhe der späteren Rente.

Anstelle einer garantierten Leistung wird eine Zielrente angestrebt. Ihre tatsächliche Höhe hängt von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab und kann daher schwanken.


Chancen und Risiken


  • Chancen: Durch die stärkere Kapitalmarktorientierung sind grundsätzlich höhere Renditen möglich.
  • Risiken: Es gibt keine Mindestleistung – das volle Anlagerisiko liegt bei den Arbeitnehmern. Weder Arbeitgeber noch Produktanbieter haften für Verluste oder Minderrenditen.


Für wen ist das Modell geeignet?


Das Sozialpartnermodell ist in erster Linie für tarifgebundene Unternehmen gedacht.

Nicht tarifgebundene Betriebe können sich unter bestimmten Bedingungen über sogenannte Opting-in-Regelungen anschließen, wenn dies im Tarifvertrag vorgesehen ist.

In der Praxis ist das Modell bislang wenig verbreitet, da es komplex ist und hohe Anforderungen an Information, Kommunikation und Verwaltung stellt.


Wichtige Hinweise für Unternehmen


  • Transparente Kommunikation: Da das Risiko vollständig auf die Arbeitnehmer übergeht, ist eine klare, verständliche Aufklärung der Beschäftigten unverzichtbar.
  • Personalpolitische Abwägung: Die Risikoübertragung kann das Vertrauen und die Mitarbeiterbindung beeinflussen.
  • Eignung: Wegen der administrativen Anforderungen ist das Modell vor allem für große Unternehmen oder branchenspezifische Lösungen interessant.


Kurz gesagt:

Das Sozialpartnermodell ergänzt die betriebliche Altersversorgung um eine innovative, aber bislang selten genutzte Variante.

Es bietet Chancen auf höhere Renditen, geht jedoch mit erhöhten Risiken für Arbeitnehmer und organisatorischem Aufwand für Arbeitgeber einher. Daher wird es bisher nur vereinzelt umgesetzt und ist vor allem für größere, tarifgebundene Betriebe relevant.

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