FAQ - betriebliche Altersversorgung
Das Sozialpartnermodell in der betrieblichen Altersversorgung (bAV)
Das Sozialpartnermodell ist seit 2018 als sechster Durchführungsweg Teil der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Deutschland. Es wurde mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführt und richtet sich in erster Linie an tarifgebundene Unternehmen und deren Beschäftigte.
Was ist das Sozialpartnermodell?
Das Sozialpartnermodell basiert auf Tarifverträgen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Es zeichnet sich durch eine wesentliche Neuerung aus: die sogenannte reine Beitragszusage. Das bedeutet, der Arbeitgeber verpflichtet sich zur Zahlung festgelegter Beiträge, übernimmt aber keine Garantie für die Höhe der späteren Betriebsrente. Statt einer garantierten Rentenzahlung wird eine sogenannte Zielrente angestrebt, deren tatsächliche Höhe von der Entwicklung der Kapitalmärkte abhängt und daher schwanken kann.
Chancen und Risiken
Für Arbeitnehmer eröffnet das Sozialpartnermodell die Möglichkeit auf höhere Renditen, da die Beiträge stärker am Kapitalmarkt investiert werden können. Gleichzeitig entfällt jedoch die bisher übliche Garantie für eine Mindesthöhe der Betriebsrente. Das Anlagerisiko liegt somit vollständig beim Arbeitnehmer – weder der Arbeitgeber noch der Produktanbieter haften für mögliche Kapitalverluste.
Für wen ist das Sozialpartnermodell geeignet?
Das Sozialpartnermodell ist in erster Linie für tarifgebundene Unternehmen konzipiert. Unternehmen ohne Tarifbindung können sich über sogenannte Opting-in-Modelle ebenfalls anschließen, sofern dies tarifvertraglich vorgesehen ist. In der Praxis ist das Sozialpartnermodell bislang jedoch wenig verbreitet, insbesondere weil die Umsetzung komplex ist und hohe Anforderungen an die Kommunikation und Verwaltung stellt. Erfahrungswerte aus der Praxis sind daher bislang begrenzt.
Wichtige Hinweise für Unternehmen
- Transparente Kommunikation: Da das Risiko vollständig auf die Arbeitnehmer übergeht, ist eine offene und verständliche Kommunikation gegenüber der Belegschaft unerlässlich.
- Personalpolitische Überlegungen: Die vollständige Risikoübertragung kann Auswirkungen auf das Betriebsklima und die Mitarbeiterbindung haben. Unternehmen sollten dies bei der Einführung sorgfältig abwägen.
- Eignung: Aufgrund der Komplexität und des Verwaltungsaufwands eignet sich das Sozialpartnermodell vor allem für größere Unternehmen oder Branchenlösungen.
Fazit
Das Sozialpartnermodell ergänzt die bestehende Landschaft der betrieblichen Altersversorgung um eine innovative, aber bislang wenig genutzte Option. Es bietet Chancen auf höhere Renditen, geht aber auch mit erhöhten Risiken für die Arbeitnehmer einher. Für Unternehmen ist eine sorgfältige Prüfung und Kommunikation entscheidend, um die Vorteile und Herausforderungen dieses Modells richtig einzuschätzen. Da sich die Umsetzung der bAV mit dem Sozialpartnermodell sehr aufwändig gestaltet, eignet es sich zum einen eher für große Unternehmen, zum anderen ist es in der Praxis nur sehr wenig verbreitet, so dass Erfahrungsberichte rar sind. Insofern wird das Sozialpartnermodell hier nur der Vollständigkeit wegen erwähnt.
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