FAQ - betriebliche Altersversorgung

Mitarbeiter Benefits sind ein starkes Argument im Recruiting / Talent Acquisition

Auch wenn die bAV gesetzlich verpflichtend ist, ist ein entsprechender Hinweis in der Stellenausschreibung ein Pluspunkt, den man im Wettbewerb um die besten Mitarbeiter nicht verschenken sollte. Die freiwillige Zuzahlung des Arbeitgebers zur bAV macht den Unterschied und ist Ausdruck von Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitenden.


Je nachdem welche Benefits angeboten werden, kann eine Formulierung in der Stellenausschreibung wie folgt lauten:

  • Faire Vergütung: Weihnachts- und Urlaubsgeld, Erfolgsbeteiligungsbonus, arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge mit Bezuschussung bei freiwilliger Entgeltumwandlung, Jährlicher Gesundheitsbonus von bis zu 600 €; oder
  • 20% Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge, eine private Unfallversicherung, eine betriebliche Krankenzusatzversicherung, weitere Gesundheitsangebote sowie ein Gutschein für eine professionelle Finanzanalyse für den privaten Haushalt; oder
  • ein attraktiver Bonus zur betrieblichen Altersvorsorge für einen gesicherten Ruhestand, 365 Tage unfallversichert weltweit, (...)

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