FAQ - betriebliche Altersversorgung

Wofür haftet der Arbeitgeber in der betrieblichen Altersversorgung?

Arbeitgeber tragen die rechtliche Verantwortung für die betriebliche Altersversorgung (bAV) – auch wenn externe Anbieter, Dienstleister oder Tochtergesellschaften die Abwicklung übernehmen.

Nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) bleibt der Arbeitgeber der zentrale Haftungsträger gegenüber seinen Mitarbeitenden.

Hinweis: Diese Ausführungen dienen nur der Information und stellen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Haftung für Vollständigkeit oder Richtigkeit.

Die wichtigsten Haftungsbereiche

  • Entgeltumwandlung:
    Mitarbeitende haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, Teile ihres Gehalts in eine bAV einzuzahlen.
    Der Arbeitgeber muss diesen Anspruch umsetzen und entsprechende Verträge bereitstellen.


  • Arbeitgeberzuschuss:
    Seit 2022 gilt: Spart der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge, muss er mindestens 15 % des umgewandelten Betrags als Zuschuss leisten (§ 1a Abs. 1a BetrAVG).
    Wird dieser Zuschuss nicht gezahlt, kann der Arbeitnehmer Nachzahlung verlangen.


  • Information und Dokumentation:
    Eine umfassende Beratung ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber der Arbeitgeber sollte richtige Informationen bereitstellen und alle Vereinbarungen sauber dokumentieren.
    Fehlende Unterlagen oder Nachweise können im Streitfall zu Haftungsproblemen führen.


  • Konzernstrukturen:
    Auch Tochtergesellschaften bleiben haftbar, selbst wenn der Mutterkonzern die bAV verwaltet.
    Interne Absprachen oder Delegationen ändern nichts an der rechtlichen Verantwortung.

Kurz gesagt:

Haftungsrisiken entstehen vor allem durch:


  • fehlende Arbeitgeberzuschüsse,
  • unklare Vereinbarungen,
  • mangelhafte Dokumentation.


Wer seine Prozesse sauber regelt, die Verträge korrekt führt und die Zuschüsse ordnungsgemäß leistet, minimiert sein Risiko erheblich.

Lernen Sie unsere Lösung bequem in einer online-Präsentation kennen

Der erste Termin dauert 45 Minuten und kann online durchgeführt werden. Senden Sie uns gerne Ihren Terminwunsch an service@brandau-consulting.de.


Sie erhalten rechtzeitig einen Link um sich in das online-Meeting einzuwählen. Außer einem gängigen Browser benötigen Sie keine zusätzliche Software. Alternativ können Sie das Meeting auch mit Ihrer eigenen Meeting-Software durchführen.

Mitarbeiterbindung

Talent Acquisition

Outsourcing

Compliance