FAQ - betriebliche Altersversorgung
Haben Mitarbeiter einen Anspruch auf Entgeltumwandlung?
Arbeitnehmer (die in die Gesetzliche Rentenversicherung einzahlen,) haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, einen Teil ihres Gehalts im Rahmen der Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersversorgung (bAV) einzusetzen. Dadurch können sie steuer- und sozialabgabenbegünstigt für ihre spätere Betriebsrente vorsorgen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, von staatlichen Förderungen wie der Riester-Zulage zu profitieren.
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wurden die Fördermöglichkeiten und Rahmenbedingungen für die bAV nochmals deutlich verbessert – sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer.
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