FAQ - betriebliche Altersversorgung

Welche Durchführungswege gibt es in der betrieblichen Altersversorgung (bAV)?

In Deutschland kann eine betriebliche Altersversorgung auf fünf verschiedenen Wegen – den sogenannten Durchführungswegen – eingerichtet werden. Grundsätzlich ist zwischen internen und externen Durchführungswegen zu unterscheiden; Direktzusage und Unterstützungskasse zählen zu den internen Durchführungswegen. Welcher Weg gewählt wird, entscheidet der Arbeitgeber.


Die fünf klassischen  Durchführungswege sind:


  1. Direktversicherung – Der Arbeitgeber schließt eine Lebensversicherung für den Arbeitnehmer ab. Die Beiträge werden direkt an die Versicherung gezahlt, die später die Leistungen auszahlt.
  2. Pensionskasse – Eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, meist von mehreren Unternehmen getragen. Sie zahlt die zugesagte Rente oder Kapitalleistung an die Beschäftigten aus.
  3. Pensionsfonds – Eine moderne, kapitalmarktorientierte Form der bAV mit flexibleren Anlagemöglichkeiten.
  4. Direktzusage (Pensionszusage) – Der Arbeitgeber sagt die spätere Versorgungsleistung unmittelbar zu und bildet dafür Rückstellungen in der Bilanz.
  5. Unterstützungskasse – Eine rechtlich eigenständige Versorgungseinrichtung, über die der Arbeitgeber Leistungen zusagt und finanziert.

Neben diesen fünf Wegen gibt es noch Sonderformen, die in bestimmten Fällen relevant sein können:

Welche Lösung im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von Faktoren wie Unternehmensgröße, Branche und gewünschter Haftungsstruktur ab.

Kurz gesagt:

Die bAV kann auf mehreren Wegen umgesetzt werden – von der klassischen Versicherungslösung bis hin zur internen Zusage durch den Arbeitgeber. Wichtig ist, dass der gewählte Durchführungsweg transparent geregelt und dauerhaft finanzierbar ist.

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