FAQ - betriebliche Altersversorgung
Welche Durchführungswege gibt es in der betrieblichen Altersversorgung (bAV)?
In Deutschland kann eine betriebliche Altersversorgung auf fünf verschiedenen Wegen – den sogenannten Durchführungswegen – eingerichtet werden. Grundsätzlich ist zwischen internen und externen Durchführungswegen zu unterscheiden; Direktzusage und Unterstützungskasse zählen zu den internen Durchführungswegen. Welcher Weg gewählt wird, entscheidet der Arbeitgeber.
Die fünf klassischen Durchführungswege sind:
- Direktversicherung – Der Arbeitgeber schließt eine Lebensversicherung für den Arbeitnehmer ab. Die Beiträge werden direkt an die Versicherung gezahlt, die später die Leistungen auszahlt.
- Pensionskasse – Eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, meist von mehreren Unternehmen getragen. Sie zahlt die zugesagte Rente oder Kapitalleistung an die Beschäftigten aus.
- Pensionsfonds – Eine moderne, kapitalmarktorientierte Form der bAV mit flexibleren Anlagemöglichkeiten.
- Direktzusage (Pensionszusage) – Der Arbeitgeber sagt die spätere Versorgungsleistung unmittelbar zu und bildet dafür Rückstellungen in der Bilanz.
- Unterstützungskasse – Eine rechtlich eigenständige Versorgungseinrichtung, über die der Arbeitgeber Leistungen zusagt und finanziert.
Neben diesen fünf Wegen gibt es noch Sonderformen, die in bestimmten Fällen relevant sein können:
- das [Sozialpartnermodell], das auf tarifvertraglichen Regelungen beruht, und
- das [Versorgungswerk], das häufig für bestimmte Berufsgruppen eingerichtet ist.
Welche Lösung im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von Faktoren wie Unternehmensgröße, Branche und gewünschter Haftungsstruktur ab.
Kurz gesagt:
Die bAV kann auf mehreren Wegen umgesetzt werden – von der klassischen Versicherungslösung bis hin zur internen Zusage durch den Arbeitgeber. Wichtig ist, dass der gewählte Durchführungsweg transparent geregelt und dauerhaft finanzierbar ist.
Tipp
Weitere Informationen zu verwandten Themen:
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