FAQ - betriebliche Altersversorgung

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung (bAV)?

Arbeitgeber haben im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) klare gesetzliche Pflichten – insbesondere wenn Mitarbeitende eine Entgeltumwandlung wünschen.



Die wichtigsten Pflichten im Überblick


  • Bereitstellung der bAV auf Wunsch:
    Fordert ein Mitarbeitender die Umwandlung eines Teils seines Gehalts in eine bAV, muss der Arbeitgeber dies ermöglichen und einen entsprechenden Vertrag abschließen.


  • Arbeitgeberzuschuss:
    Seit 2022 ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Arbeitgeber mindestens 15 % des umgewandelten Entgelts als Zuschuss leisten, sofern durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden.


  • Auswahl von Durchführungsweg und Anbieter:
    Der Arbeitgeber entscheidet, über welchen Durchführungsweg (z. B. Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds) die bAV umgesetzt wird und wählt den Anbieter aus.


  • Abwicklung der Beitragszahlungen:
    Der Arbeitgeber übernimmt die regelmäßige Überweisung der Beiträge an Versicherer oder Finanzdienstleister und ist Vertragspartner des Anbieters.


  • Betriebs- oder Tarifregelungen beachten:
    Konkrete Abläufe können individuell im Betrieb geregelt sein oder durch Tarifverträge vorgegeben werden.

Kurz gesagt:

Arbeitgeber müssen die bAV auf Wunsch der Mitarbeitenden ermöglichen, einen gesetzlich vorgeschriebenen Zuschuss leisten und Durchführungsweg sowie Abwicklung verantworten.

Damit sichern sie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und fördern gleichzeitig die langfristige Mitarbeitermotivation.

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