FAQ - betriebliche Altersversorgung

Pflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Beschäftigten auf Wunsch eine betriebliche Altersversorgung (bAV) über Entgeltumwandlung zu ermöglichen. Das bedeutet: Fordert ein Arbeitnehmer die Umwandlung eines Teils seines Gehalts in eine bAV, muss der Arbeitgeber dies umsetzen und einen entsprechenden Vertrag abschließen. Seit 2022 ist zudem ein Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 % des umgewandelten Entgelts gesetzlich vorgeschrieben, sofern durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden.

Der Arbeitgeber wählt den Durchführungsweg (z. B. Direktversicherung, Pensionskasse) und den Anbieter aus, übernimmt die Abwicklung der Beitragszahlungen und ist Vertragspartner gegenüber dem Versicherungsunternehmen oder Finanzdienstleister. Die konkreten Abläufe können im Betrieb individuell geregelt oder durch Tarifverträge vorgegeben sein.

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