FAQ - betriebliche Altersversorgung

Versorgungswerke in der betrieblichen Altersversorgung: Was Sie wissen sollten

Versorgungswerke spielen eine zentrale Rolle in der Altersvorsorge vieler Berufsgruppen in Deutschland. Sie unterscheiden sich dabei grundsätzlich in zwei Kategorien: berufsständische Versorgungswerke für bestimmte freie Berufe und branchenspezifische Versorgungswerke als freiwillige Zusatzversorgung.


1. Berufsständische Versorgungswerke

Diese Versorgungswerke sind für viele freie Berufe – etwa Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Architekten – verpflichtend. Wer Mitglied in einer entsprechenden Kammer ist, muss dem jeweiligen Versorgungswerk beitreten. Die Beiträge und Leistungen unterscheiden sich je nach Versorgungswerk, häufig liegen die zugesagten Rentenleistungen über dem Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung. Mitglieder dieser Versorgungswerke können sich in der Regel von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen, um keine doppelten Beiträge zu zahlen. Die Organisation und Zuständigkeit der Versorgungswerke ist länderspezifisch geregelt.


2. Freiwillige Versorgungswerke und Branchenlösungen

Neben den verpflichtenden Versorgungswerken gibt es auch freiwillige Versorgungswerke, die von Berufsverbänden oder Arbeitnehmervertretungen einer Branche gegründet werden. Sie dienen der zusätzlichen betrieblichen oder privaten Altersvorsorge und bieten oft attraktive Konditionen, etwa durch Gruppenverträge und Sonderkonditionen für Mitglieder. Bekannte Beispiele sind die MetallRente, KlinikRente, der Industrie-Pensions-Verein oder der Chemie-Verbandsrahmenvertrag. Diese Einrichtungen stehen meist allen Beschäftigten einer Branche offen und bieten Leistungen zur Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung an.


Ziele und Vorteile von Versorgungswerken

  • Ergänzende Altersvorsorge: Sie sichern das Einkommen im Alter zusätzlich zur gesetzlichen Rente.
  • Arbeitskraftabsicherung: Viele Versorgungswerke bieten Leistungen bei Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit.
  • Hinterbliebenenschutz: Im Todesfall werden auch Hinterbliebene abgesichert.
  • Attraktive Konditionen: Durch die Bündelung vieler Mitglieder profitieren Teilnehmer oft von günstigeren Beiträgen und besseren Leistungen als bei Einzelverträgen.


Mitgliedschaft und Verpflichtungen

Die Mitgliedschaft in einem branchenspezifischen Versorgungswerk erfolgt in der Regel freiwillig. Arbeitnehmer müssen dem jeweiligen Versorgungswerk beitreten, um Ansprüche auf die Versorgung zu erwerben. Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt grundsätzlich bestehen – eine Befreiung ist nur bei berufsständischen Versorgungswerken für bestimmte freie Berufe möglich.


Fazit

Versorgungswerke sind ein wichtiger Baustein der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. Sie bieten maßgeschneiderte Vorsorgelösungen für bestimmte Berufsgruppen oder Branchen und tragen dazu bei, Versorgungslücken im Alter, bei Invalidität oder für Hinterbliebene zu schließen. Unternehmen profitieren zudem von ihrer Funktion als Instrument zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung.

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