FAQ - betriebliche Altersversorgung
Was sollten Sie über Versorgungswerke in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) wissen?
Versorgungswerke spielen in Deutschland eine wichtige Rolle für die Altersvorsorge bestimmter Berufsgruppen und Branchen.
Man unterscheidet dabei grundsätzlich zwei Formen:
- berufsständische Versorgungswerke für freie Berufe, und
- freiwillige oder branchenspezifische Versorgungswerke als zusätzliche Vorsorgelösungen.
1. Berufsständische Versorgungswerke
Diese Versorgungswerke sind verpflichtend für viele Angehörige freier Berufe – etwa Ärztinnen und Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Architektinnen und Architekten.
Wer Mitglied einer entsprechenden Berufskammer ist, wird automatisch dem zuständigen Versorgungswerk zugeordnet.
Die Beiträge und Leistungen unterscheiden sich je nach Bundesland und Versorgungswerk.
Häufig liegen die Rentenleistungen über dem Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung.
Mitglieder können sich in der Regel von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen, um doppelte Beiträge zu vermeiden.
Die Zuständigkeit und Organisation der berufsständischen Versorgungswerke sind länderspezifisch geregelt.
2. Freiwillige Versorgungswerke und Branchenlösungen
Neben den verpflichtenden Systemen gibt es freiwillige Versorgungswerke, die von Branchenverbänden, Gewerkschaften oder Arbeitgebervereinigungen gegründet wurden.
Sie dienen der zusätzlichen Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung und bieten oft günstige Konditionen durch Gruppenverträge.
Bekannte Beispiele sind:
- MetallRente (Metall- und Elektroindustrie)
- KlinikRente (Gesundheitswesen)
- Industrie-Pensions-Verein (IPV)
- Chemie-Verbandsrahmenvertrag
Diese Einrichtungen stehen meist allen Beschäftigten einer Branche offen und bieten ergänzende Vorsorgelösungen im Rahmen der bAV.
Ziele und Vorteile von Versorgungswerken
- Ergänzende Altersvorsorge: Zusätzliche Einkommenssicherung im Alter.
- Arbeitskraftabsicherung: Leistungen bei Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit.
- Hinterbliebenenschutz: Absicherung der Familie im Todesfall.
- Attraktive Konditionen: Günstigere Beiträge und bessere Leistungen durch kollektive Strukturen.
Mitgliedschaft und Verpflichtungen
- Berufsständische Versorgungswerke: Mitgliedschaft ist pflichtig, wenn man einem geregelten freien Beruf angehört.
- Branchenspezifische Versorgungswerke: Mitgliedschaft erfolgt freiwillig durch Beitritt.
Die gesetzliche Rentenversicherungspflicht bleibt dabei grundsätzlich bestehen –
eine Befreiung ist nur bei berufsständischen Versorgungswerken möglich.
Kurz gesagt:
Versorgungswerke sind ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge in Deutschland.
Sie bieten maßgeschneiderte Lösungen für bestimmte Berufsgruppen oder Branchen, sichern Einkommen im Alter und können zur Mitarbeiterbindung beitragen.
Unternehmen profitieren von ihrer Einbindung in eine
strukturierte, oft tarifliche Vorsorgeumgebung.
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