FAQ - betriebliche Altersversorgung
Warum gilt die betriebliche Altersversorgung arbeitsrechtlich als Bestandteil des Arbeitsentgelts?
Viele Arbeitgeber betrachten die betriebliche Altersversorgung (bAV) in erster Linie als Versicherungsvertrag. Tatsächlich beginnt die bAV jedoch nicht bei der Versicherung, sondern im Arbeitsverhältnis.
Der entscheidende Schritt ist die Versorgungszusage des Arbeitgebers. Mit dieser Zusage verpflichtet sich das Unternehmen, seinem Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung zu gewähren. Erst danach wird entschieden, auf welchem Weg diese Zusage – beispielsweise über eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse – umgesetzt wird.
Damit wird die bAV arbeitsrechtlich zu einem Bestandteil der Vergütung.
Warum ist das so?
Bei einer Entgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttoentgelts. Dieser Betrag fließt stattdessen in die betriebliche Altersversorgung.
Dadurch verändert sich die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts. Gleichzeitig verändern sich – soweit keine Beitragsbemessungsgrenzen greifen – auch die Bemessungsgrundlagen für Sozialversicherungsbeiträge und gegebenenfalls weitere lohnabhängige Bestandteile.
Aus arbeitsrechtlicher Sicht handelt es sich daher nicht lediglich um einen Versicherungsvertrag, sondern um eine Regelung der Vergütung und parallel um einen Eingriff in das Lohngefüge.
Welche Folgen hat das für den Arbeitgeber?
Weil die betriebliche Altersversorgung Bestandteil der arbeitsvertraglichen Vergütung ist, entstehen für den Arbeitgeber verschiedene organisatorische Pflichten. Dazu gehören unter anderem:
- die arbeitsrechtliche Dokumentation der Versorgungszusage,
- die korrekte Umsetzung der Entgeltumwandlung in der Lohnabrechnung,
- die Erfüllung gesetzlicher Informations- und Nachweispflichten,
- die laufende Administration der Versorgungszusage.
Je einheitlicher die betriebliche Altersversorgung im Unternehmen organisiert ist, desto einfacher lassen sich diese Aufgaben rechtssicher und effizient erfüllen.
Warum spielt die Versorgungsordnung dabei eine wichtige Rolle?
Sobald mehrere Mitarbeitende nach denselben Grundsätzen an der betrieblichen Altersversorgung teilnehmen, empfiehlt sich eine schriftliche Versorgungsordnung.
Sie dokumentiert die unternehmensweit geltenden Regeln zur bAV und erleichtert sowohl die Administration als auch die Erfüllung von Informations- und Nachweispflichten.
Mehr dazu erfahren Sie in unserem Fachartikel „Versorgungsordnung – Kür oder Pflicht?“ sowie in unserem FAQ „Braucht jedes Unternehmen eine Versorgungsordnung?“
Praxis-Tipp: Outsourcing nutzen
Aufgrund der komplexen rechtlichen Anforderungen empfiehlt sich oft die Auslagerung des Vertragsmanagements an erfahrene Dienstleister.
So können Unternehmen sowohl
rechtliche Pflichten erfüllen als auch
Haftungsrisiken minimieren.
Kurz gesagt:
Die betriebliche Altersversorgung ist arbeitsrechtlich kein isoliertes Versicherungsprodukt. Sie ist Bestandteil der Vergütungsstruktur des Arbeitsverhältnisses. Deshalb hat ihre Einführung nicht nur Auswirkungen auf den Versicherungsvertrag, sondern auch auf Lohnabrechnung, Dokumentation, Informationspflichten und die organisatorischen Prozesse im Unternehmen.
Tipp
Weitere Informationen zu verwandten Themen:
- 👉 [Fachartikel: Versorgungsordnung – Kür oder Pflicht?]
- 👉 [Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltumwandlung?]
- 👉 [Welche Pflichten hat der Arbeitgeber im Zusammenhang mit der bAV?]
- 👉 [Wofür haftet der Arbeitgeber in der betrieblichen Altersversorgung?]
- 👉 [Welche Informationspflicht hat der Arbeitgeber bezüglich der bKV gegenüber seinen Mitarbeitenden?]
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