FAQ - betriebliche Krankenversicherung

Welche Informationspflicht hat der Arbeitgeber bezüglich der bKV gegenüber seinen Mitarbeitern?

Auch wenn es keine gesetzliche Beratungspflicht gibt, sollte der Arbeitgeber seine Mitarbeitenden klar, verständlich und schriftlich über den Leistungsumfang, die Teilnahmebedingungen und eventuelle Eigenanteile informieren.



Falsche oder unvollständige Informationen können Missverständnisse oder Haftungsrisiken nach sich ziehen.

Eine sorgfältige Dokumentation aller Mitteilungen – etwa in Form von Informationsblättern oder Mitarbeitergesprächen – sorgt für Transparenz und Sicherheit.

Kurz gesagt:

Der Arbeitgeber muss Mitarbeitende transparent über Leistungen, Bedingungen und Kosten der bKV informieren und sollte dies schriftlich dokumentieren, um Missverständnisse und Haftungsrisiken zu vermeiden.

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