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Versorgung des GmbH-Geschäftsführers
Übersicht der typischen Versorgungslücken bei GmbH-Geschäftsführern
Durch die Anstellung als Geschäftsführer werden Sie aus dem Arbeitsrecht herausgehoben, so dass Sie sich um Ihre Absicherung im Krankheitsfall und Ihre Altersversorgung in besonderer Weise kümmern müssen. Wenn Sie ausschließlich gesetzlich Kranken- oder rentenversichert sind, entsteht im Krankheitsfall oder bei Renteneintritt i. d. R. eine Versorgungslücke, die schnell zur finanziellen Belastung werden kann.
Die Erfahrung zeigt, dass einige GmbH-Geschäftsführer in vielen Bereichen nur unzureichend abgesichert sind; unter Umständen stehen sie auch außerhalb der gesetzlichen Sozialversicherung. Daraus ergeben sich die folgenden Versorgungslücken:
Hinweis: Die folgenden Angaben erfolgen ohne Gewähr, stellen keine Beratungsleistung dar und dienen lediglich der Information. Die nachfolgenden Ausführungen erheben trotz aller Sorgfalt bei ihrer Erstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es wird keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen.
- Unzureichende Altersvorsorge
Viele Geschäftsführer sind nicht rentenversicherungspflichtig, beziehen nur geringe Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und müssen privat vorsorgen. - Lücken in der Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitsabsicherung
Schutz durch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente fehlt oder ist sehr niedrig, insbesondere für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer. - Fehlende oder zu geringe Absicherung im Krankheitsfall
Fehlender Anspruch auf Gesetzliche Lohnfortzahlung und Krankengeld (je nach Vertragsgestaltung und Versicherungsstatus), ebenso mögliche Versorgungslücken bei Krankentagegeld und betrieblicher Krankenversicherung. - Hinterbliebenenabsicherung
Versorgung für Ehepartner und Kinder oft nicht oder nur eingeschränkt durch betriebliche Altersversorgung abgedeckt, weil viele Direktzusagen keinen echten Hinterbliebenenschutz enthalten. - Arbeitslosenversicherung
Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Verlust des Geschäftsführerpostens, wenn keine Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung besteht. - Pflegeabsicherung
Lücken entstehen, wenn keine freiwillige private oder betriebliche Pflegeversicherung abgeschlossen wurde.
Absicherung des GmbH-Geschäftsführers gegen Vermögensschäden
GmbH-Geschäftsführer tragen eine enorme Verantwortung – und haften bei Pflichtverletzungen nicht selten mit ihrem Privatvermögen. Geschäftsführer, die etwa aus einer Berater-Karriere in die oberste Leitungsposition aufgestiegen sind und bereits über eine Berufshaftpflicht- oder eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verfügen, sollten nicht dem Irrtum erliegen, dass sie mit diesen Versicherungsprodukten auch für die Haftungsrisiken abgesichert sind, die aus ihrer originären Tätigkeit als Geschäftsführer resultieren - dem ist nicht so. Hierzu ist eine eigene Versicherungslösung erforderlich, die sog. D&O-Versicherung.
Die Berufshaftpflichtversicherung und die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sind vor allem in freien oder beratenden Berufen verbreitet (zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater) und schützt primär vor Ansprüchen Dritter aufgrund von Personen-, Sach- und echten Vermögensschäden, die aus der beruflichen Tätigkeit resultieren.
Somit sind die Berufshaftpflicht- und die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung durchaus sinnvolle Versicherungsprodukte für freiberufliche Berater, die als Interims-Geschäftsführer tätig werden. Voraussetzung ist, dass sie eben über einen Beratervertrag und explizit nicht über einen Geschäftsführervertrag engagiert werden. Das gleiche gilt analog für Interims-Vorstände.
Wenn Sie zu einzelnen Punkten noch Fragen haben, vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin.
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