Die betriebliche Altersversorgung

für Unternehmer Gesellschafter-Geschäftsführer

GGF-Versorgung: Warum für Unternehmer andere Spielregeln gelten

Die meisten Unternehmer investieren ihr gesamtes Berufsleben in den Aufbau ihres Unternehmens.


Dabei entsteht häufig ein erstaunlicher Widerspruch:


Während die GmbH Vermögen aufbaut, erfolgt die persönliche Altersvorsorge des Unternehmers oft über bereits versteuertes Einkommen.


Genau an dieser Stelle setzt die betriebliche Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer an.


Sie eröffnet Möglichkeiten, Altersvorsorge, Vermögensaufbau und Unternehmensstrategie miteinander zu verbinden.


Doch anders als bei gewöhnlichen Arbeitnehmern gelten für Gesellschafter-Geschäftsführer besondere Regeln.


Der Grund liegt in ihrer Doppelrolle:


Sie sind gleichzeitig Unternehmer und Arbeitnehmer ihrer eigenen GmbH.


Dadurch treffen Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Bilanzrecht, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht aufeinander.


Was in einem Rechtsgebiet zulässig ist, kann in einem anderen Bereich unerwünschte Folgen auslösen.


Genau deshalb sollte eine GGF-Versorgung niemals isoliert betrachtet werden.


Entscheidend ist nicht die Auswahl eines einzelnen Durchführungsweges, sondern die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes, das zu den Zielen des Unternehmers und zur Situation seines Unternehmens passt.


Eine professionell gestaltete GGF-Versorgung kann dazu beitragen,


  • Vermögen effizient aufzubauen,
  • steuerliche Gestaltungsspielräume zu nutzen,
  • die Altersversorgung systematisch zu planen,
  • Unternehmens- und Privatinteressen aufeinander abzustimmen,
  • und langfristig mehr finanzielle Sicherheit zu schaffen.


Die Herausforderung besteht darin, die unterschiedlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Anforderungen zu einem stimmigen Gesamtkonzept zusammenzuführen.


Genau dabei unterstützen wir Unternehmer und Gesellschafter-Geschäftsführer.

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