Glossar zur betrieblichen Altersversorgung

Das Sozialpartnermodell in der betrieblichen Altersversorgung (bAV)

Das Sozialpartnermodell ist seit 2018 als sechster Durchführungsweg Teil der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Deutschland. Es wurde mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführt und richtet sich in erster Linie an tarifgebundene Unternehmen und deren Beschäftigte.


Was ist das Sozialpartnermodell?


Das Sozialpartnermodell basiert auf Tarifverträgen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Es zeichnet sich durch eine wesentliche Neuerung aus: die sogenannte reine Beitragszusage. Das bedeutet, der Arbeitgeber verpflichtet sich zur Zahlung festgelegter Beiträge, übernimmt aber keine Garantie für die Höhe der späteren Betriebsrente. Statt einer garantierten Rentenzahlung wird eine sogenannte Zielrente angestrebt, deren tatsächliche Höhe von der Entwicklung der Kapitalmärkte abhängt und daher schwanken kann.


Chancen und Risiken


Für Arbeitnehmer eröffnet das Sozialpartnermodell die Möglichkeit auf höhere Renditen, da die Beiträge stärker am Kapitalmarkt investiert werden können. Gleichzeitig entfällt jedoch die bisher übliche Garantie für eine Mindesthöhe der Betriebsrente. Das Anlagerisiko liegt somit vollständig beim Arbeitnehmer – weder der Arbeitgeber noch der Produktanbieter haften für mögliche Kapitalverluste.


Für wen ist das Sozialpartnermodell geeignet?


Das Sozialpartnermodell ist in erster Linie für tarifgebundene Unternehmen konzipiert. Unternehmen ohne Tarifbindung können sich über sogenannte Opting-in-Modelle ebenfalls anschließen, sofern dies tarifvertraglich vorgesehen ist. In der Praxis ist das Sozialpartnermodell bislang jedoch wenig verbreitet, insbesondere weil die Umsetzung komplex ist und hohe Anforderungen an die Kommunikation und Verwaltung stellt. Erfahrungswerte aus der Praxis sind daher bislang begrenzt.


Wichtige Hinweise für Unternehmen


  • Transparente Kommunikation: Da das Risiko vollständig auf die Arbeitnehmer übergeht, ist eine offene und verständliche Kommunikation gegenüber der Belegschaft unerlässlich.
  • Personalpolitische Überlegungen: Die vollständige Risikoübertragung kann Auswirkungen auf das Betriebsklima und die Mitarbeiterbindung haben. Unternehmen sollten dies bei der Einführung sorgfältig abwägen.
  • Eignung: Aufgrund der Komplexität und des Verwaltungsaufwands eignet sich das Sozialpartnermodell vor allem für größere Unternehmen oder Branchenlösungen.


Fazit


Das Sozialpartnermodell ergänzt die bestehende Landschaft der betrieblichen Altersversorgung um eine innovative, aber bislang wenig genutzte Option. Es bietet Chancen auf höhere Renditen, geht aber auch mit erhöhten Risiken für die Arbeitnehmer einher. Für Unternehmen ist eine sorgfältige Prüfung und Kommunikation entscheidend, um die Vorteile und Herausforderungen dieses Modells richtig einzuschätzen. Da sich die Umsetzung der bAV mit dem Sozialpartnermodell sehr aufwändig gestaltet, eignet es sich zum einen eher für große Unternehmen, zum anderen ist es in der Praxis nur sehr wenig verbreitet, so dass Erfahrungsberichte rar sind. Insofern wird das Sozialpartnermodell hier nur der Vollständigkeit wegen erwähnt.

Versorgungswerke in der betrieblichen Altersversorgung: Was Sie wissen sollten

Versorgungswerke spielen eine zentrale Rolle in der Altersvorsorge vieler Berufsgruppen in Deutschland. Sie unterscheiden sich dabei grundsätzlich in zwei Kategorien: berufsständische Versorgungswerke für bestimmte freie Berufe und branchenspezifische Versorgungswerke als freiwillige Zusatzversorgung.


1. Berufsständische Versorgungswerke

Diese Versorgungswerke sind für viele freie Berufe – etwa Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Architekten – verpflichtend. Wer Mitglied in einer entsprechenden Kammer ist, muss dem jeweiligen Versorgungswerk beitreten. Die Beiträge und Leistungen unterscheiden sich je nach Versorgungswerk, häufig liegen die zugesagten Rentenleistungen über dem Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung. Mitglieder dieser Versorgungswerke können sich in der Regel von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen, um keine doppelten Beiträge zu zahlen. Die Organisation und Zuständigkeit der Versorgungswerke ist länderspezifisch geregelt.


2. Freiwillige Versorgungswerke und Branchenlösungen

Neben den verpflichtenden Versorgungswerken gibt es auch freiwillige Versorgungswerke, die von Berufsverbänden oder Arbeitnehmervertretungen einer Branche gegründet werden. Sie dienen der zusätzlichen betrieblichen oder privaten Altersvorsorge und bieten oft attraktive Konditionen, etwa durch Gruppenverträge und Sonderkonditionen für Mitglieder. Bekannte Beispiele sind die MetallRente, KlinikRente, der Industrie-Pensions-Verein oder der Chemie-Verbandsrahmenvertrag. Diese Einrichtungen stehen meist allen Beschäftigten einer Branche offen und bieten Leistungen zur Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung an.


Ziele und Vorteile von Versorgungswerken

  • Ergänzende Altersvorsorge: Sie sichern das Einkommen im Alter zusätzlich zur gesetzlichen Rente.
  • Arbeitskraftabsicherung: Viele Versorgungswerke bieten Leistungen bei Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit.
  • Hinterbliebenenschutz: Im Todesfall werden auch Hinterbliebene abgesichert.
  • Attraktive Konditionen: Durch die Bündelung vieler Mitglieder profitieren Teilnehmer oft von günstigeren Beiträgen und besseren Leistungen als bei Einzelverträgen.


Mitgliedschaft und Verpflichtungen

Die Mitgliedschaft in einem branchenspezifischen Versorgungswerk erfolgt in der Regel freiwillig. Arbeitnehmer müssen dem jeweiligen Versorgungswerk beitreten, um Ansprüche auf die Versorgung zu erwerben. Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt grundsätzlich bestehen – eine Befreiung ist nur bei berufsständischen Versorgungswerken für bestimmte freie Berufe möglich.


Fazit

Versorgungswerke sind ein wichtiger Baustein der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. Sie bieten maßgeschneiderte Vorsorgelösungen für bestimmte Berufsgruppen oder Branchen und tragen dazu bei, Versorgungslücken im Alter, bei Invalidität oder für Hinterbliebene zu schließen. Unternehmen profitieren zudem von ihrer Funktion als Instrument zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung.

Angaben zum Finanzdienstleister

Unser Partner ist die TELIS FINANZ AG, ein inhabergeführtes und eigenständiges Finanzdienstleistungsunternehmen mit über 30 Jahren Branchenerfahrung mit Sitz in Regensburg. Die Information zur Betriebsrente der TELIS FINANZ AG finden Sie auf der folgenden Website: https://www.telis-finanz.de/betriebsrente. Die Umsetzung erfolgt mit der TELIS FINANZ AG Kanzlei Florian Haferkorn, Rosenstr. 11a,  40479 Düsseldorf, tätig als Handelsvertreter gemäß § 84 HGB für die TELIS FINANZ Vermittlung AG. Weitere Angaben finden Sie auf der folgenden Website: https://www.telis-finanz.de/berater/impressum/florian-haferkorn.html