FAQ - betriebliche Krankenversicherung

Wie ist die bKV steuerlich zu behandeln?

Die steuerliche Behandlung hängt von der Vertragsgestaltung ab. In der Regel gelten die Beiträge des Arbeitgebers als Sachlohn oder Barlohn.

Unter bestimmten Voraussetzungen – etwa bei Pauschalversteuerung oder Nutzung der Freigrenze für Sachbezüge – können die Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben.



Da die genaue Einordnung vom Einzelfall abhängt, sollte die steuerliche Gestaltung im Vorfeld mit einem Steuerberater abgestimmt werden.

Kurz gesagt:

Die steuerliche Behandlung der bKV hängt vom Modell ab; Beiträge können als Sach- oder Barlohn gelten und unter bestimmten Bedingungen steuerbegünstigt sein – eine Abstimmung mit dem Steuerberater ist empfehlenswert.

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