FAQ - betriebliche Unfallversicherung
Wie funktioniert die betriebliche Unfallversicherung im Unternehmen?
Die betriebliche Unfallversicherung ist als Gruppenvertrag organisiert: Versichert wird nicht eine einzelne Person, sondern die gesamte Belegschaft oder definierte Mitarbeitergruppen. Grundlage für die Beitragsermittlung ist die korrekte Einstufung der Mitarbeitenden in Gefahrengruppen. Dabei unterscheidet der Versicherer typischerweise zwischen Berufen mit normalem Risiko (Gefahrengruppe A) und besonders unfallgefährdeten Tätigkeiten (Gefahrengruppe B).
Die Zuordnung richtet sich nicht nach der Berufsbezeichnung auf der Visitenkarte, sondern nach der tatsächlichen Tätigkeit. So fallen die meisten kaufmännischen Angestellten, aber auch viele Ingenieure und Ärzte in die Gefahrengruppe A, während gewerbliche Berufe wie etwa Dreher, Fräser, Gabelstaplerfahrer oder Industriemeister in der Regel der Gefahrengruppe B zugeordnet werden. Auch im Handwerk wird differenziert: Glasbläser, Elektriker oder Gas- und Wasserinstallateure gehören typischerweise zur Gruppe A, während Glas- und Gebäudereiniger oder Gerüstbauer wegen des erhöhten Unfallrisikos meist in Gruppe B eingestuft werden.
Für die Gruppenunfallversicherung betrachtet der Versicherer dann die Summe aller Beschäftigten als ein gemeinsames Risiko. Zu Vertragsbeginn werden Anzahl und Verteilung der Mitarbeitenden auf die Gefahrengruppen A und B erfasst. Diese Angaben bildet die Basis für die Kalkulation der Beiträge und die Ausgestaltung der Leistungen – also etwa die gewählte Invaliditätssumme, die Progressionsstufe sowie optionale Bausteine wie Krankenhaustagegeld, Todesfallleistung oder kosmetische Operationen.
Im laufenden Vertragsmanagement sind Aktualität und Transparenz entscheidend. Verändern sich Mitarbeiterzahlen oder Tätigkeitsprofile, müssen diese
Anpassungen einmal jährlich oder anlassbezogen
an den Versicherer gemeldet werden. So bleibt der Versicherungsschutz korrekt bemessen, Über- oder Unterversicherung wird vermieden und die Beiträge bleiben nachvollziehbar. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der fortlaufenden Pflege dieser Daten, prüfen mit Ihnen gemeinsam die Einstufung und unterstützen Sie bei Anpassungen, wenn sich Ihr Unternehmen weiterentwickelt.
Kurz gesagt:
Die betriebliche Unfallversicherung berücksichtigt die unterschiedlichen Gefahrengruppen aller Mitarbeitenden und versichert die Belegschaft als Gruppe pauschal. Damit der Versicherungsschutz immer den tatsächlichen Unternehmensstrukturen entspricht und keine Unterdeckung entsteht, müssen Änderungen in der Belegschaft einmal jährlich an den Versicherer gemeldet werden. Beiträge zur betrieblichen Unfallversicherung sind für den Arbeitgeber steuerlich absetzbar.
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